Privatsphäre und Big Data

Vertrauen ist gut, Privatsphäre ist besser

Es existiert keine allgemeingültige Definition des „Privaten“. Bei der Privatsphäre handelt es sich vielmehr um eine Idee, die historisch, kulturell und situationsspezifisch Veränderungen unterworfen ist.

Was ist eigentlich privat?

Was verstehe ich unter „privat/öffentlich“? Was ist für mich „privat“ und was ist „öffentlich“?

Begriffsbestimmung

„Privat“ leitet sich vom lateinischen Begriff „privatus“ ab, der in der Übersetzung „(der Herrschaft) beraubt, gesondert, für sich stehend“ bedeutet und damit die Trennung von der öffentlichen Sphäre meint – vor allem vom Staat. Im alltäglichen Sprachgebrauch spiegelt sich das wider, indem „privat“ meist in Opposition zu „öffentlich“ verwendet wird.

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Doch so eindeutig, wie es scheint, ist diese Trennung nicht. Sofern es sich um die Privatsphäre von Personen handelt, kann sie nicht nur Räumen oder Orten zugeschrieben werden, sondern auch „Handlungen, Situationen, (mentalen) Zuständen (...) und Gegenständen“. In räumlicher Hinsicht kann man sich die Verwendungsweisen von „öffentlich“ und „privat“ vorstellen wie die Schichten einer Zwiebel: Im Innersten liegt der Bereich der persönlichen Intimität und Privatheit, z. B. in Form eines Tagebuchs. Die zweite Schicht ist die des klassischen Privatbereichs: die Familie oder andere intime Beziehungen. Repräsentiert wird die Privatsphäre meist durch private Räume wie die eigene Wohnung oder das Haus (vgl. Abb. 4). Demgegenüber bildet die Öffentlichkeit das gesellschaftliche und staatliche Außen.

Bezogen auf Handlungen oder Entscheidungen kann man aber auch in der Öffentlichkeit „privat“ sein: Ob ich zu einer Demonstration oder in die Kirche gehe, ist ebenso meine Privatsache wie das Gespräch, das ich mit einem Freund im Café führe, oder die Wahl der Kleidung, die ich in der Öffentlichkeit trage. Private Informationen können z. B. meine politische Einstellung oder meine Meinung über eine Person sein, aber auch Daten zu meiner Gesundheit oder das Wissen darüber, mit wem ich zusammenlebe. „Privat“ ist jedoch nicht gleichzusetzen mit „geheim“.

„Privat“ nennen wir also sowohl Räume, Handlungen und Verhaltensweisen sowie bestimmte Informationen.

Privates kann geheim sein, muss es aber nicht – wie die Kleidung einer Person in der Öffentlichkeit. Umgekehrt muss Geheimes – wie etwa Staatsgeheimnisse – nicht zwangsläufig privat sein. Zudem ist „privat“ nicht dasselbe wie „intim“: Intimität ist ein Kernbereich des Privaten, aber nicht identisch mit ihm.

Hier kann ich ich sein

Formen und Funktionen der Privatheit

Welche Formen und Funktionen hat die Privatsphäre?

Der Politologe und Jurist Alan F. Westin (1967) hat vier Formen des Privaten beschrieben:

  • Für-sich-Sein (Solitude): beschreibt die Situation des Individuums, in dem es für sich alleine ist und damit frei von der Wahrnehmung bzw. Beobachtung durch andere.
  • Intimität (Intimacy) bezieht sich auf die Situation in einer Liebesbeziehung oder einer kleinen Gruppe von Freunden oder der Familie, in der sich die Beteiligten im gegenseitigen Vertrauen einander öffnen können.
  • Anonymität (Anonymity) meint die Freiheit, in der Öffentlichkeit nicht identifiziert und somit nicht beobachtet oder kontrolliert zu werden.
  • Zurückhaltung (Reserve) – als die unterschwelligste Form von Privatsphäre – bezieht sich auf die geistige und körperliche Zurückhaltung gegenüber anderen, wie sie sich z. B. in Anstandsformen ausdrückt, wenn Menschen auf engem Raum (wie einem Fahrstuhl) aufeinandertreffen.

Im Zusammenleben haben sich eine Reihe unterschiedlicher Mechanismen zur Regulation der Privatsphäre entwickelt, die von kulturellen Normen (z. B. Anstandsregeln) über die räumliche Gestaltung der Umgebung (z. B. Architektur) bis zu nonverbalen (z. B. Kleidung) und verbalen Verhaltensweisen reichen. Die einzelnen Regulationsmechanismen können sich von Kultur zu Kultur unterscheiden.

Der optimale Grad an Privatheit wird nicht durch die größtmögliche Abgrenzung von anderen (Einsamkeit oder Isolation) erreicht, sondern ist ein dynamischer Prozess, der je nach individueller Konstitution und Situation variiert. Die beiden Pole, zwischen denen der Einzelne das für sich ideale Maß an Privatsphäre aushandelt, sind das individuelle Bedürfnis nach sozialer Interaktion einerseits und dem nach Privatsphäre andererseits.

Für Westin hat die Privatheit zudem vier zentrale Funktionen, die auch heute noch gültig sind (vgl. Abb. 5).

Die Privatsphäre bietet also einen geschützten Raum, in dem wir unabhängig von Beeinflussungen anderer agieren können – und damit authentisch und selbstbestimmt die sein können, die wir sein wollen. Hier können wir ohne Zwänge frei nachdenken, uns ausprobieren und uns unsere Meinung bilden.

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Machen wir uns freiwillig zum gläsernen Menschen?

Privatsphäre im digitalen Zeitalter

Welche Veränderungen haben sich seit der Einführung des Social Web für die Privatsphäre ergeben? Welche Nachteile können für mich durch die Preisgabe privater Informationen entstehen?

Private Details werden nicht erst seit der Einführung des Web 2.0 (Social Web) in der Öffentlichkeit thematisiert. Früher jedoch war der Zugang zur Öffentlichkeit nur über Medieninstitutionen wie Verlage, Fernsehsender oder Radioanstalten möglich. Im Web 2.0 kann nun jeder mitmachen und ein Millionenpublikum erreichen. Die Rahmenbedingungen für die Privatsphäre haben sich damit gravierend verändert: Niemals zuvor war die potenzielle Verfügbarkeit von privaten Informationen größer, da die Voraussetzung für die Teilhabe am Social Web die Preisgabe von persönlichen Daten ist.

Anders als bei der verbalen Face-to-Face-Kommunikation werden die preisgegebenen Informationen im Netz veröffentlicht und liegen in digitaler Form vor. Sie sind damit nicht mehr flüchtig, sondern beständig und langfristig verfügbar. Diese privaten Informationen sind mithilfe von Suchmaschinen auffindbar und auf diese Weise auch zusammenführbar; sie lassen sich beliebig vervielfältigen und aus ihrem ursprünglichen Kontext lösen und in einen anderen übertragen.4

Die fehlende soziale, räumliche und zeitliche Abgrenzung des Social Web erschwert die Aufrechterhaltung der verschiedenen sozialen Kontexte: Der Nutzer kann kaum einschätzen, wie viele Personen seine persönlichen Informationen einsehen können und wer sie sind – Freunde und Familie oder Bekannte, Kollegen oder gar Fremde. Selbst bei strikter Nutzung der Privatsphäre-Einstellungen in Online-Netzwerken und/oder der Festlegung verschiedener Empfängergruppen in WhatsApp können Daten dupliziert und an unerwünschte Empfänger weitergeleitet werden. Diese unerwünschte Öffentlichkeit kann zu einem großen Problem werden: Oft sagen wir unseren Eltern nicht das, was wir einem Freund erzählen, oder unserem Chef nicht, was wir unserer Familie preisgeben. In unterschiedlichen Kontexten sind wir unterschiedliche Menschen. Wir brauchen diese verschiedenen sozialen Rollen.

Das Privacy-Paradox

Obwohl seit einigen Jahren insbesondere Kinder und Jugendliche sensibilisiert werden, dass man im Netz vorsichtig sein soll mit der Preisgabe persönlicher Informationen, und die NSA-Affäre das Thema Datenschutz zusätzlich in das öffentliche Bewusstsein katapultiert hat,5 existiert nach wie vor das sogenannte Privacy-Paradox6. Damit wird das Phänomen beschrieben, dass die Nutzer den Schutz ihrer Privatsphäre zwar generell für wichtig halten, dies aber nicht unbedingt auf ihr Handeln übertragen. So belegt auch eine aktuelle Studie zum Datenschutzverhalten bei der Nutzung von Apps: „Trotz des eindeutigen Sicherheitsbewusstseins gibt es immer noch eine eindeutige Diskrepanz zum tatsächlichen Nutzerverhalten, wenn es um beliebte Social Apps wie Facebook oder WhatsApp geht. Denn mit 51% ist über die Hälfte der Befragten aufgrund von Datenschutzgründen nicht bereit, auf diese Apps zu verzichten.“ 7 Auch bei Suchmaschinen ändern die wenigsten ihre Gewohnheiten: In Deutschland nutzen mehr als neunzig Prozent Google, trotz aller Kritik an den Datenschutzpraktiken des Unternehmens. Alternative Suchmaschinen sind kaum bekannt. Es gibt einige mögliche Erklärungen für dieses paradoxe Verhalten: So könnte mangelndes Wissen über vorhandene Schutztechniken oder Probleme im Umgang mit diesen die Ursache sein. Oder aber das genaue Gegenteil: Eine digital sozialisierte Generation glaubt, „die digitale Selbstdarstellung unter Kontrolle

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zu haben. Dass man also das komplexe Gesamtbild, das man von sich digital mosaikhaft zusammensetzt, steuern könne.“8 Ein wesentliches Motiv könnte auch die starke Gewöhnung an den Komfort der digitalen Dienste und Geräte sein, die bis hin zur Abhängigkeit gehen kann. Vielleicht existiert aber auch grundsätzlich ein mangelndes Bewusstsein gegenüber den Folgen der digitalen Datenpreisgabe, weil die Probleme zu komplex sind, um sie einer größeren Öffentlichkeit verständlich zu machen?

„Ich habe doch nichts zu verbergen.“

Sehr beliebt ist das Argument, man habe ja nichts zu verbergen und daher auch nichts zu befürchten. Doch das ist ein Irrtum. Es kann jedem schaden, wenn bestimmte private Informationen – wie z. B. über eine schwere Krankheit – öffentlich werden. Es wird gerne übersehen oder vergessen, „dass Daten kein feststehendes, objektives und immer richtiges Bild vermitteln, sondern verarbeitet, verknüpft und verwertet werden und dabei immer neue Informationen ergeben. Das Bild, das andere so von einer Person gewinnen, kann ganz anders aussehen als das Bild, das die betroffene Person selbst für korrekt hält. Außerdem ist vielen möglicherweise zu wenig bewusst, dass sie auch unschuldig ins Visier der Sicherheitsbehörden geraten können. Sie meinen, Überwachungsmaßnahmen träfen nur andere, etwa Terroristen.“ [^1]

Mein Ich gehört mir: Kontrolle über die eigene Identität

Um seine Privatsphäre in einer digitalen und vernetzten Welt zu schützen, muss man die Kontrolle über seine privaten Daten behalten. Beate Rösslers Definition beschreibt das sehr treffend: „(…) als privat gilt etwas dann, wenn man selbst den Zugang zu diesem ,etwas‘ kontrollieren kann.“

Privatheit ist zu verstehen „in dem Sinn, dass ich Kontrolle darüber habe, wer welchen ,Wissenszugang‘ zu mir hat, also wer welche (relevanten) Daten über mich weiß; und in dem Sinn, dass ich Kontrolle darüber habe, welche Personen ,Zugang‘ oder ,Zutritt‘ in Form von Mitsprache- oder Eingriffsmöglichkeiten haben bei Entscheidungen, die für mich relevant sind“.

Beate Rössler, 2001,

Diese Form der Kontrolle ist nicht nur räumlich, sondern vor allem metaphorisch zu verstehen. Ich entscheide selbstbestimmt darüber, wer was wann und in welchem Zusammenhang über mich weiß. Oder, wie es Steffan Heuer und Pernille Tranberg ausdrücken:

„Wer seine Privatsphäre schützen will, muss die Kontrolle über möglichst viele Bestandteile seiner Identität behaupten. Wir sind die Summe der Dinge, die uns beschreiben – unsere Eigenschaften, unsere Vorlieben und Abneigungen, unsere Leidenschaften, unsere Gene, Gesichtsprofile, Netzhautscans, Sprachmuster, unser Freundeskreis, unser Surfverhalten im Web und sogar die Art, wie wir gehen (...).“

Steffan Heuer & Pernille Tranberg,

Nichts zu suchen, aber viel zu finden

Erkennen der Mechanismen von Datenpreisgabe und Datensammlung

Wer erhebt und verarbeitet private Daten und gibt sie gegebenenfalls weiter?

Jäger und Sammler

Datenspuren im Netz

Die Daten, die wir freiwillig in den sozialen Medien preisgeben, sind nur ein Teil der Datenspuren, die wir überall hinterlassen. Diese Datenspuren werden von verschiedenen – vor allem kommerziellen – Datensammlern aufgezeichnet, ausgewertet, verwendet und/oder weitergegeben. „Diese Datensammlung (...), die neben der Verbreitung von selbst (mehr oder weniger bewusst) freigegebenen (Profil-)Informationen eine potenziell weitreichendere Dimension hat, wenn es um Fragen von Identität, komplex aggregiertem Wissen über eine Person, Bewegungsprofile u.v.m. geht, stellt das weitaus wirkmächtigere Problem im Kontext des Datenschutzes dar.“12 Wenn unser Verhalten im Netz permanent verfolgt, aufgezeichnet und ausgewertet wird, verkehrt sich das Internet als vermeintliches Instrument der Freiheit, der Teilhabe und der Transparenz in sein Gegenteil: zum Instrument der Überwachung.

Dass die allgegenwärtige Datensammlung eher noch unterschätzt wird, zeigt auch eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI): „Wenn von Öffentlichkeit die Rede ist, denken Jugendliche und junge Erwachsene nicht an eine mögliche Überwachung durch Staaten, ein Mitlesen und Datensammeln von Unternehmen oder anderen institutionalisierten Speicherungsverfahren, sondern in erster Linie an ihre Peergroup und damit an die Reputation innerhalb ihres Netzwerks.“13 Ihnen ist in der Regel aber bewusst, dass ihre Online-Aktivitäten verfolgt und die Erkenntnisse daraus für personalisierte Werbung genutzt werden. Dagegen haben sie kaum Vorbehalte, im Gegenteil: Sie sehen darin eher einen praktischen Nutzen.14

Eine Sensibilisierung für die Situationen und Umstände, in denen wir Datenspuren hinterlassen und in denen Daten gesammelt werden, ist eine notwendige Voraussetzung, um die daraus resultierende Gefahr für die eigene Privatsphäre einschätzen zu können. Beispielhaft gibt folgende Tabelle eine Übersicht über Datensammler in den digitalen Räumen, der analogen Welt und der vernetzten Umwelt (dem Internet der Dinge; vgl. Abb. 6).

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Über jeden von uns werden mehr Daten gesammelt und gespeichert als je zuvor, auch weil wir selbst und unsere digitale Umgebung immer mehr Daten hinterlassen. Vor allem das Internet hat die Sammlung persönlicher Daten erleichtert, sie billiger und nutzbarer gemacht. Man kann herausfinden, welche Hobbys wir haben, in wen wir uns verlieben werden, wie wir politisch denken, ob wir uns demnächst scheiden lassen, Kinder bekommen oder krank werden. Dieses Wissen, das mittels Algorithmen auch aus den scheinbar harmlosesten Angaben gewonnen wird, bedroht unsere Privatsphäre.

Wir stehen inzwischen unter ständiger Beobachtung – auch wenn wir uns nicht im Internet bewegen. Jede Zahlung mit der Kreditkarte, jede Flugbuchung im Reisebüro, jedes Handy hinterlässt Datenspuren. Auch wenn wir selbst nicht Mitglied bei Facebook sind, weiß Facebook aus den Adressbüchern seiner Mitglieder etwas über uns – und kann so auch Profile über die soziale Vernetzung von Menschen anlegen, die gar kein Facebook-Konto haben. Und über immer intelligentere Endgeräte – z. B. eine Videoüberwachung, die mit einer Mustererkennung für Gesichter, Sprache und Verhalten gekoppelt ist, oder durch RFID-Chips (Internet der Dinge) – können Daten aus unserem analogen Leben ins Digitale übertragen werden.

„Internet der Dinge“ bezeichnet die Vernetzung von Gegenständen des Alltagsgebrauchs über das Internet, damit diese selbstständig miteinander kommunizieren können. Dazu müssen sie beispielsweise über IP-Adressen eindeutig identifizierbar sein. Diese Objekte sammeln, speichern und verarbeiten Informationen, z. B. über eine Person oder eine Umgebung. Ihre Programmierbarkeit, ihr Speichervermögen, ihre Sensoren und ihre Kommunikationstechnik befähigen sie, online und autark Informationen auszutauschen. Dadurch erledigen sie verschiedene Aufgaben für den Nutzer und können so unterschiedlichste Lebensbereiche des Menschen optimieren.

Eine verhängnisvolle Affäre?

Heute versteht man unter dem Begriff Big Data vor allem „die auf der Grundlage gewaltiger Speicherund Auswertungskapazitäten mögliche Datenanalyse zur Gewinnung neuer Erkenntnisse“. Thilo Weichert, 2013

Big Data

Big Data steht als Sammelbegriff für die riesigen Datenmengen, die überall entstehen und mit herkömmlichen Speicherungs- und Analysewerkzeugen nicht zu bewältigen sind. Das war der Anlass zur Entwicklung von Werkzeugen wie Google MapReduce oder Hadoop von Yahoo, mit denen gewaltige Datenmengen verarbeitet werden können – auch dann, wenn sie nicht bereits in Datenbanken, sondern unstrukturiert vorliegen, wie es bei allen Texten, Bildern und Videos aus sozialen Medien der Fall ist. Die Internetkonzerne haben diese Programme entwickelt, da sie selbst über die größten Datenmengen verfügen und ein finanzielles Interesse daran haben, die von ihnen gesammelten Daten kommerziell zu verwerten.15 Experten des Weltwirtschaftsforums in Davos haben 2011 personenbezogene Daten als „das Öl von heute“ bezeichnet.16 Im digitalen Zeitalter werden „alle Daten als wertvoll betrachtet (...), und zwar aus sich selbst heraus“17: Sie sind inzwischen zum Kerngeschäft vieler Unternehmen geworden.

Über eine intelligente Auswertung gigantischer Datenmengen und die Kombination von Daten aus verschiedenen Quellen können weitreichende Schlussfolgerungen gezogen werden. Es lassen sich statistische Trends oder Muster, Gesetzmäßigkeiten oder Korrelationen zwischen einzelnen Merkmalen erkennen. Auf diese Weise werden beispielweise mit Hilfe von Korrelationen bei der Auswertung von Vergangenheit und Gegenwart Zukunftsprognosen erstellt. Solche Vorhersagen sind aus vielfältigen Gründen äußerst interessant für Unternehmen, Organisationen und Staaten: Mit ihnen lassen sich Gefahren frühzeitig erkennen, Risiken minimieren, Zeit sparen und Gewinne machen. Sie können aber auch dazu dienen, Kontrolle und Macht auszuüben.

Es wird also Nutzen aus Informationen gezogen, die möglicherweise für etwas ganz anderes gesammelt wurden und erst einmal scheinbar wertloses Material waren, bis sie durch Analyse, Verknüpfung oder Reorganisation in wertvolle Daten umgewandelt wurden.18 Die Daten verlieren dabei nicht an Wert und können immer wieder für andere Zwecke wiederverwendet werden.

Das Ende der Privatsphäre?

Auseinandersetzung mit den Risiken von Big Data

Was kann mit – freiwillig oder unfreiwillig – preisgegebenen privaten Informationen geschehen?

Personenbezogene Daten werden vor allem mit den Methoden Tracking und Scoring ausgewertet. Beide dienen dazu, eine Vorhersage über zukünftiges Verhalten zu ermöglichen, indem Profile einer Person oder einer Gruppe erstellt werden – über Interessen, Konsum, Aufenthaltsorte, Sozialkontakte, Kreditwürdigkeit, Verhalten oder Gesundheit.

„Zeige mir, wo Du klickst, und ich sage Dir, wer Du bist.“

Tracking

Beim Tracking wird das Verhalten einer Person anhand einer bestimmten Eigenschaft verfolgt. Schon ein eingeschaltetes Handy – es muss kein Smartphone sein – und die dabei entstehenden Metadaten wie Empfänger, Dauer, Anzahl der Gespräche oder Aufenthaltsort genügen, um ein detailliertes Profil und damit Einblicke in das Privatleben eines Einzelnen zu erhalten. Es ist also gar nicht notwendig, den Inhalt einer Kommunikation auszuwerten.

Im Internet bedeutet Tracking, dass unser Surf-, Nutzungs- und Konsumverhalten beobachtet wird. Für das Sammeln von Informationen auf den Webseiten werden Cookies eingesetzt. Diese kleinen Dateien verfolgen uns im gesamten Web und dienen in erster Linie Werbe- und Marketingzwecken. Jeder Nutzer erhält dabei eine ID-Nummer, über die er immer wieder erkannt wird. Der Besuch einer Webseite löst im Durchschnitt 56 Tracking-Vorgänge aus, die zu 40 Prozent von großen Werbenetzwerken ausgehen. Ziel ist es, dem Nutzer unmittelbar beim Aufruf einer Webseite eine auf ihn zugeschnittene Werbung zeigen zu können. Dazu laufen im Hintergrund Online-Auktionen ab, bei denen automatisierte Systeme in Millisekunden Werbung für Webseiten verkaufen.19

Nun könnte man sagen: „Prima, das ist doch toll, wenn ich auf meine Interessen zugeschnittene Werbung erhalte.“ Oder: „Die Werbung beachte ich doch gar nicht, was soll’s.“ Das greift jedoch zu kurz. Denn unser Surfverhalten sagt viel über uns und unser Leben aus:

über unsere Interessen, Sorgen, Vorlieben oder Gedanken. „Zeige mir, wo Du klickst, und ich sage Dir, wer Du bist.“20 Eine französische Studie21, die das Surfverhalten von fast 370.000 Internetnutzern ausgewertet hat, zeigt, dass sehr viele Nutzer schon nach dem Besuch von vier Webseiten von spezieller Software automatisch identifiziert werden können, weil 69 Prozent von uns eine einzigartige, unverwechselbare Surf-Historie besitzen, die wie ein Fingerabdruck ist. Wenn man sich vor Tracking nicht schützt, ist Anonymität – und somit der Schutz der Privatsphäre – beim Surfen im Netz nicht möglich.

Wird überdies das Tracking aus der Onlinewelt mit dem Tracking aus der „realen“ Welt (z. B. über Kreditkarten, Kundenkarten oder Bonusprogramme) verbunden, werden die Kenntnisse über jeden Einzelnen und somit auch die Manipulationsmöglichkeiten immer umfangreicher. Die Qualität der Analysen und der Vorhersagen steht und fällt mit der Menge und der Qualität der Rohdaten, die einem Individuum zugeordnet werden können – und der Algorithmen, die diese Daten auswerten.

Big Brother is scoring you

Beim Scoring erfolgt die zahlenmäßige Bewertung einer Eigenschaft einer Person durch die mathematischstatistische Analyse von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit, um ihr zukünftiges Verhalten vorherzusagen. Das bedeutet, einer Person wird ein individueller Scorewert als Ausdruck eines bestimmten für sie vorhergesagten Verhaltens zugeordnet. Scoring basiert dabei auf der Annahme, dass bei Vorliegen bestimmter vergleichbarer Merkmale anderer Personen ein ähnliches Verhalten vorausgesagt werden kann. So kann es auf der Basis schon weniger Daten zu einer Person – wie der Adresse – zu Risikoeinschätzungen kommen. Diese Einschätzung kann sich auf ganz verschiedene Bereiche menschlichen Verhaltens beziehen: auf die zukünftige Arbeitsleistung, auf die Vorhersage kriminellen Verhaltens oder zur Prognose des Gesundheitszustands. Am häufigsten und bekanntesten ist das Scoring hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, mit der eine Person eine Rechnung zahlen oder einen Kredit zurückzahlen wird, wie es zum Beispiel die Schufa macht.

Heute stehen neben den Informationen der Auskunfteien weit mehr Quellen zur Verfügung, um individuelle Risikoprofile und somit individuelle Preise für Kunden zu erstellen. So wertet etwa der Versicherer Axa Global Direct nach eigenen Angaben ca. 50 Variablen aus, um daraus die individuelle Prämie zu ermitteln – darunter Browser-Cookies, das Einkaufsverhalten oder PartyEinträge bei Facebook.22

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Die Vermessung des Menschen

Profilbildung und Klassifizierung

Auf der Basis unserer Daten werden wir also vermessen, bewertet und klassifiziert oder es werden ganze Profile von uns erstellt. Man kann uns in gute und schlechte Kunden einteilen, uns individuelle Preise oder Prämien abverlangen, uns für kreditwürdig oder nicht halten, unsere Bedürfnisse und Verhaltensweisen prognostizieren und uns eine Versicherung verweigern oder zu schlechteren Konditionen anbieten. Darüber hinaus lassen sich aus unseren Daten auch politische und religiöse Einstellungen, gesundheitliche Verhältnisse, die sexuelle Ausrichtung, selbst Gefühle und Stimmungen ableiten. Daraus ergeben sich für die Unternehmen und Organisationen, die diese Daten besitzen, umfassende Möglichkeiten zur Manipulation, Diskriminierung, sozialen Kontrolle und Überwachung. Für uns selbst bedeutet das im Umkehrschluss eine Einschränkung unserer Entscheidungs- und Handlungsfreiheit.

Was, wenn ein potenzieller Arbeitgeber sich nicht mehr die Mühe macht, jemanden persönlich kennenzulernen, weil er über Facebook scheinbar schon alles für ihn Relevante über die Person erfahren hat? Dass viele Arbeitgeber sich die Facebook-Profile ihrer Bewerber anschauen, ist nicht neu. Nun hat eine Studie23 jedoch gezeigt, dass die aus Facebook-Profilen gewonnenen Daten die Leistungsfähigkeit von Bewerbern präziser vorhersagen konnten als klassische Eignungs-Tests. Genauso ist denkbar, dass Tweets einem Personalchef Einblick in die Persönlichkeit des Bewerbers geben: Anhand dessen Ausdrucksweise, der Art der Ansprache und der Themen kann analysiert werden, ob er labil, extrovertiert, offen für Neues, verträglich oder gewissenhaft ist. Kommt es dann noch auf den persönlichen Eindruck an?

Viele von uns tragen selbst dazu bei, dass Profilbildung und Klassifizierung immer perfekter werden. Sie geben freiwillig wertvolle und sehr persönliche Daten von sich preis: ihre Fitness- und Vitaldaten, wie zurückgelegte Schritte oder Entfernungen, Geschwindigkeit, Herzfrequenz, Körpertemperatur, Kalorienverbrauch, Ruhephasen etc. Mit Sensoren ausgestattete Armbänder oder Schuhe, sogenannte Fitness-Tracker, und die dazu passenden Apps für das Smartphone sind für viele Hobby-Sportler Teil ihres täglichen Lebens geworden. Vielen macht es Spaß, sich so mit anderen zu messen und Resonanz für die eigenen Aktivitäten von ihren Wettbewerbern oder Freunden zu bekommen. Sie finden es nicht ungewöhnlich, ihre sportlichen Ergebnisse mit dem Rest der Welt zu teilen. Die aufgezeichneten Daten könnten aber auch unser gesamtes Gesundheitssystem verändern – wenn die gesundheitliche Dauererhebung künftig zur Norm werden würde, um die Krankenkassen zu entlasten.

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Wir wissen, wer du bist!

Die „Big Four“ Apple, Google, Facebook und Amazon

Vier große Konzerne aus den USA dominieren das Internet-Geschäft: Apple, Google, Facebook und Amazon. Obwohl ihre Angebote international sind, sehen sich die vier als amerikanische Unternehmen. Dies hängt auch damit zusammen, dass mit dem Thema Verbraucher- und Datenschutz in den USA lockerer umgegangen wird. Das strengere europäische Verbraucher- und Datenschutzrecht ist deshalb nur sehr schwer durchzusetzen.

Mehr als 800 Millionen Menschen nutzen regelmäßig Facebook. Mittlerweile gehören dem Unternehmen auch weitere Dienste wie WhatsApp oder Instagram. Der Erfolg von Facebook basiert auf dem sogenannten Social Graph: Er zeigt an, mit wem man befreundet ist, welche Musik man mag, welche Artikel man gelesen hat, wo man sich gerade befindet, wohin man gerne in Urlaub fährt oder – „Gefällt mir!“ – was man gerade im Internet interessant findet. Werbekampagnen von Drittanbietern können bei Facebook dank dieser Informationen gezielt auf den einzelnen Nutzer zugeschnitten werden. Was das Unternehmen darüber hinaus mit den Nutzerdaten macht, bleibt weitgehend intransparent. Allerdings schloss Amazon vor nicht allzu langer Zeit einen Vertrag mit Facebook ab, um sein Kaufempfehlungssystem mit Hilfe des Social Graphs zu optimieren.24

„Wir wissen, wo du bist. Wir wissen, wo du warst. Wir können mehr oder weniger wissen, was du gerade denkst.“ Das hat nicht der Chef eines Geheimdienstes oder ein Diktator gesagt, sondern der Verwaltungsratschef von Google, Eric Schmidt.25 Google weiß sehr viel über seine Nutzer, nicht nur aufgrund seiner QuasiMonopol-Stellung im Suchmaschinenmarkt (siebzig Prozent Weltmarktanteil). Google ist zudem Eigentümer von YouTube, der größten Videoplattform, von Android, dem wichtigsten Betriebssystem für mobile Geräte (und bald in Spielekonsolen, Fernsehern, Autos und Kameras), von Chrome, dem inzwischen größten Browser, und von Gmail, dem weltweit meistgenutzten E-Mail-Dienst, bei dem sämtliche E-Mails von Google automatisiert durchsucht werden. Die Marktführerschaft in all diesen Bereichen führt zu einer unglaublichen Machtfülle, wie es Eric Schmidt selbst in seinem Buch „Die Vernetzung der Welt“26 bestätigt:

„Wir sind überzeugt, dass Portale wie Google, Facebook, Amazon und Apple weitaus mächtiger sind, als die meisten Menschen ahnen. Ihre Macht beruht auf der Fähigkeit, exponentiell zu wachsen. Mit Ausnahme von biologischen Viren gibt es nichts, was sich mit derartiger Geschwindigkeit, Effizienz und Aggressivität ausbreitet wie diese Technologieplattformen, und dies verleiht auch ihren Machern, Eigentümern und Nutzern neue Macht.“ Eric Schmidt, 2013

Google kann seit der Änderung seiner Datenschutzbestimmungen im März 2012 – gegen die europäische Datenschützer vorgehen – die Daten seiner Nutzer quer über all seine Dienste auswerten und so einen umfassenden Wissensstand über alle Lebensbereiche aufbauen. Auf Kritik daran entgegnet Google, dass es das alles nur mit Erlaubnis der Nutzer tue. Das ist insofern problematisch, da die Nutzer meist nicht wissen (können), welche Daten sie preisgeben und was damit zukünftig geschieht. Selbst wenn ich Google-Produkte nicht nutze, kann Google Informationen und Daten über mich sammeln – über Dritte, die Gmail, eine Google-Kontaktliste oder den Google-Kalender nutzen. Damit wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausgehebelt.

Mein Leben gehört mir!

Reflexion über die Folgen der Verletzung der Privatsphäre

Welche Folgen können sich aus der gewollten oder ungewollten Preisgabe persönlicher Daten ergeben?

Die Risiken für die Privatsphäre, die sich durch die Digitalisierung ergeben, lassen sich in zwei Bereiche aufteilen:

  • Verletzungsmöglichkeiten, die sich auf Basis des von mir oder durch andere über mich im Netz Veröffentlichten ergeben – und daher meist von unmittelbaren Kommunikationspartnern oder von denen ausgehen, die Zugang zu diesen Daten haben (s. 4.1).

  • Verletzungsrisiken durch die unkontrollierbare Verwendung von privaten Daten durch kommerzielle Datensammler (s. 4.2).

Kein Recht auf Vergessen?

Schädigung durch die Preisgabe privater Informationen

Die individuellen Verletzungsrisiken in den Sozialen Medien basieren vor allem auf der Verzerrung und der unkontrollierten Weitergabe von Informationen von oder über uns. Es kann durch diesen Missbrauch zu Mobbing, Stalking, Identitätsdiebstahl, Beleidigungen, peinlichen Bloßstellungen oder ernsten Reputationsschäden (die z. B. die Karriere behindern) kommen sowie zu Chancenminimierung (z. B. bezüglich eines Jobs) oder Diskriminierungen (z. B. aufgrund äußerlicher Merkmale).

Wenn Menschen Einblicke in privates Handeln und Denken erhalten, denen man selbst diese Einblicke nicht gewähren würde, wird die eigene Privatsphäre ausgehöhlt. Andere erhalten die Möglichkeit, uns zu beobachten und auf Basis der Informationen Beurteilungen zu treffen und diese zu verbreiten – egal, ob sie uns kennen oder nicht. Es ist kaum möglich, unter diesen Bedingungen die eigene Selbstdarstellung zu steuern und zu kontrollieren, also selbst darüber zu bestimmen, wie man sich definiert und darstellt

Dabei sollte die Deutungshoheit über das eigene Leben bei jedem selbst liegen. Der Schutz vor der unkontrollierbaren Verwendung privater Informationen – also der Schutz der Privatsphäre – ist eine notwendige Voraussetzung für die Ausbildung einer Identität, die es mir erlaubt, ein mündiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.

Dazu gehört auch, selbst bestimmen zu dürfen, welche biografischen Ereignisse man Anderen zur moralischen Beurteilung zugänglich machen möchte – also frei zu entscheiden, welche Lebensentwürfe, Rollen und Werte als die „richtigen“ erkannt werden. Dies lässt sich als Recht auf „Lebensexperimente“27 beschreiben. Aufgrund der typischen Merkmale von Daten – Langlebigkeit, Durchsuchbarkeit, Reproduzierbarkeit und Klassifizierbarkeit – ist es jedoch möglich, Vergangenes und Gegenwärtiges zu synchronisieren. Sich persönlich zu entwickeln heißt, auch Fehler zu machen und entscheiden zu dürfen, ob diese anderen zur Beurteilung offenbart oder verheimlicht werden sollen. Gerade in der Jugendphase ist es wichtig, seine Grenzen auszuloten, sich zu orientieren und Rollen auszuprobieren. Was Jugendliche in dieser Phase äußern und beispielsweise auf ihre Profilseite stellen, kann möglicherweise schon kurz darauf nicht mehr ihrer Lebensauffassung und ihrem Wertesystem entsprechen. Menschen das Recht zu nehmen, selbst zu entscheiden, was vergessen werden und was in Erinnerung bleiben soll, heißt, sie in ihrer Identitätsbildung zu behindern.

Think big: Big Data, Big Power, Big Business

Die Verletzung der Privatsphäre durch Big Data

Die Auswirkungen der Verletzung der Privatsphäre durch Big Data lassen sich mit drei Schlagworten charakterisieren und zusammenfassen: Big Data, Big Business, Big Power bzw. Klassifizierung, Kommerzialisierung und Überwachung.

Ein digitales Double nimmt unseren Platz ein

Klassifizierung

Die Klassifizierung durch Big Data, also die Einteilung in Gruppen und/oder die Zuordnung eines Scores – z. B. bei Kreditauskunfteien oder Versicherungen – bedeutet eine Entpersonalisierung und Konformisierung des Einzelnen. Für die Beurteilung meines Verhaltens ist dabei vor allem das Verhalten sehr vieler Anderer entscheidend, die sich hinsichtlich bestimmter Merkmale ähnlich oder gleich verhalten, die aber dennoch von ihrer Persönlichkeit her nur wenig mit mir gemein haben können.

Menschen werden also aufgrund ihrer durch Big Data vorhergesagten Neigungen beurteilt – und nicht aufgrund ihres tatsächlichen Verhaltens. Damit wird die Chance eingeschränkt, sich anders zu verhalten als vorhergesagt und die Zukunft selbst zu gestalten. Da die Vorhersage auf unseren vergangenen Handlungen beruht, werden diese nicht vergessen: Wir können unserer eigenen Vergangenheit nicht entkommen. Die Verhaltensvorhersagen durch Big Data gefährden also insbesondere unsere Handlungs- und Entscheidungsfreiheit als Subjekt.

Darüber hinaus ist es problematisch, dass aus unseren Datenspuren und Dateneingaben ein digitales Ich geformt wird, dessen genaue Gestalt wir selbst gar nicht kennen können. Dieses „Digitale Double“ ist mit unserer eigenen Person nicht identisch – aber es ist das, was Wirtschaftsunternehmen und Sicherheitsbehörden von uns kennen. „Dieser ,persönliche‘ Datenzwilling hat für den Originalmenschen etwas zutiefst Unheimliches, und zwar nicht nur deshalb, weil man ihn nicht sieht, sondern weil er zugleich aus Eigenem wie auch aus Fremdem besteht. Sein ,Datenkörper‘ verdankt sich der lebendigen Ausgangsperson und ihren Suchbewegungen; doch sein ,Charakter‘ und seine ,Seele‘ werden von der Internetindustrie definiert – von fremden Blicken, fremden Interessen, fremden Profilern.“28 Was bleibt noch vom Menschen, wenn er ausschließlich anhand von Daten beurteilt wird? Die digitale Datenerfassung kann die Komplexität moralischer Einstellungen und menschlicher Handlungen nicht erfassen, und dem, was eine Person tatsächlich ausmacht, unmöglich gerecht werden.29

Zieht man dazu noch in Betracht, dass die zugrunde gelegten Daten fehlerhaft oder von schlechter Qualität sein können, dass sie falsch analysiert oder irreführend verwendet werden und dass wir nicht die Möglichkeit haben, sie zu korrigieren, wird es ganz gruselig.

„Du bist das Produkt!“

„Du bist nicht der Kunde der InternetKonzerne, du bist ihr Produkt.“ Jaron Lanier, 2014

Kommerzialisierung

Unsere sämtlichen Daten werden für Werbekunden ausgewertet, so dass wir in Wirklichkeit mit dem detaillierten Einblick in unser Verhalten, unsere Präferenzen und Interessen bezahlen – also letztlich mit unserer Identität. Wir zahlen einen hohen Preis für die vermeintliche Gratis-Kultur im Netz.

Ein großer Teil unseres Handelns spielt sich im Social Web ab. Es sollte uns also beunruhigen, dass unsere privaten Handlungen und Äußerungen permanent kommerziellen Interessen unterworfen werden und die Internetkonzerne inzwischen eine große Rolle in unserem Leben spielen. Und es sollte uns bewusst sein, dass wir im Zusammenhang mit den Praktiken der Internetkonzerne nicht über Technik debattieren, wie es Evgeny Morozov betont.30

„Ich bin kein Technikkritiker. Ich kritisiere die Monopolisierung von Macht durch Technik – und unseren naiven Umgang damit.“ Evgeny Morozov, 2014

Dass wir rein rechtlich der Nutzung unserer Daten per AGB selbst zustimmen, verdeutlicht das Dilemma. Denn: Ohne Zustimmung keine Nutzung eines Dienstes. Dabei kann der Nutzer aber in den seltensten Fällen die Folgen seiner Zustimmung abschätzen, selbst wenn er nicht grundsätzlich gegen eine kommerzielle Verwendung der Daten ist. Häufig stehen die genauen Zwecke der Datenverwendung zum Zeitpunkt der Erhebung noch nicht fest, oder es ergeben sich neue Zwecke für eine Wiederverwendung. Oder aber die AGB werden geändert – und damit grundsätzlich die Spielregeln für die Verwendung. Was passiert in diesem Fall mit den Daten, die zuvor unter anderen Bedingungen erfasst wurden?

Die Diktatur der Algorithmen

Überwachung

Fast niemand weiß, welche Daten über ihn im Umlauf sind und welche Schlussfolgerungen aus ihnen gezogen werden. Big Data ermöglicht eine umfassende und permanente Beobachtung sowie die Dokumentation und Auswertung des Online-Verhaltens – und kann damit die persönliche Freiheit jedes Einzelnen einschränken. Das Argument, wer nichts zu verbergen hat, habe auch nichts zu befürchten, stellt alle unter Generalverdacht. Denn das „Wesen der Freiheit ist doch gerade, dass ich nicht verpflichtet bin, all das preiszugeben, was ich tue, dass ich das Recht auf Diskretion und, ja, sogar Geheimnisse habe, dass ich selbst bestimmen kann, was ich von mir preisgebe. Das individuelle Recht darauf macht eine Demokratie aus. Nur Diktaturen wollen (...) den gläsernen Bürger.“31

Die Tatsache der ständigen Datenerfassung kann Menschen dazu veranlassen, sich in ihrem Verhalten einzuschränken, um nicht aufzufallen. Das wurde bereits im Volkszählungsurteil festgehalten: „Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen.“ Sich nur stromlinienförmig zu verhalten, die eigene Meinung zu verschweigen oder gar den Kontakt zu Menschen zu unterbinden, die sich politisch kritisch äußern, hätte fatale Folgen für eine auf Meinungsfreiheit und Autonomie begründete Demokratie. Damit würde im digitalen Zeitalter eine selbstzensorische Schweigespirale in Gang gesetzt.

Auch eine Anonymisierung der Daten scheint kein ausreichender Schutz zu sein, da Big Data mit mehr und vielfältigeren Daten die Re-Identifikation anonymisierter Datenbestände ermöglicht. Auch die harmlosesten Angaben können die Identität eines Menschen enthüllen, wenn jemand nur ausreichend viele Daten gesammelt hat.32

Die Rückkehr zur Autonomie

Ein neues Paradigma?

Korrelationen, die für Bewertungen und Vorhersagen genutzt werden, scheinen das neue Diktum zu sein, das paradigmatisch für die Wissensgenerierung im digitalen Zeitalter steht. Für Alexander Filipovic ist damit ´ eine ethische Problematik verbunden: „Im Wesentlichen scheint mir dabei bedeutsam, dass wir je mehr wir auf die Kraft von Big Data vertrauen, immer mehr auf Korrelationen vertrauen, statt auf Theorien, auf sozial abgestimmte und ausgehandelte Erkenntnisinteressen und auf für wahr befundene Gründe. Korrelationen sind an sich nicht schlecht, etwa funktionieren Übersetzungsprogramme auf der Basis von Korrelationen viel besser als auf der Basis von grammatischen Regeln. Aber wenn es darum geht, Vorhersagen über Phänomene, etwa über das Verhalten von Menschen zu machen, und dafür sind Big-Data-Analysen geeignet, dann rechnen wir damit systematisch Handlungsfreiheit und Autonomie aus dem menschlichen Verhalten heraus.“33

„Solche Ansätze sind die Anfänge, denen man wehren muss, denn sie führen direkt (...) zu einer Welt, in der Entscheidungsfreiheit und freier Wille nicht mehr existieren, in der unser moralischer Kompass durch Vorhersagealgorithmen ersetzt worden ist und in der der Einzelne dem Willen des Kollektivs schutzlos ausgesetzt ist. So eingesetzt, droht Big Data uns buchstäblich zu Gefangenen von Wahrscheinlichkeiten zu machen.“ Viktor Mayer-Schönberger & Kenneth Cukier, 2013, S. 206

Was ist mir wichtiger?

Wertekonflikte thematisieren

Welche Wertekonflikte können beim Schutz der eigenen Privatsphäre entstehen?

Bis hierher wurde bereits deutlich, dass die Privatsphäre in modernen westlichen Kulturen als notwendige Voraussetzung für die Ausbildung einer eigenen Identität, den Schutz der individuellen Autonomie und die Integrität einer Person gilt. Die eigentliche Realisierung von Freiheit – nämlich eine mündige und selbstbestimmte Lebensführung – ist demzufolge nur unter den Bedingungen geschützter Privatheit möglich. Wir brauchen private Räume, symbolische ebenso wie buchstäbliche, weil wir nur hier Autonomie ausbilden und ausüben können.34

Mit dem Schutz unserer persönlichen Daten schützen wir also zugleich auch unsere eigene Privatsphäre – eine wesentliche Voraussetzung für Handlungs- und Entscheidungsfreiheit. Dieser wichtige und notwendige Selbstschutz kann aber mit anderen Wünschen konkurrieren und zu Wertekonflikten führen:

Wertekonflikte

  1. Selbstschutz vs. Selbstentfaltung: Selbstschutz kann im Widerspruch zu dem Bedürfnis stehen, sich darzustellen und sich auszuprobieren (verschiedene Rollen).
  2. Selbstschutz vs. soziale Anerkennung: Selbstschutz kann im Widerspruch zu dem Bedürfnis nach sozialer Anerkennung, Teilhabe und Verbundenheit stehen (Integration).
  3. Selbstschutz vs. Incentives: Selbstschutz kann im Widerspruch zu dem Bedürfnis stehen, kostenlose Services, Boni und Rabatte in Anspruch nehmen zu wollen.
  4. Selbstschutz vs. Nützlichkeit und Bequemlichkeit: Selbstschutz kann im Widerspruch zu dem Bedürfnis stehen, immer erreichbar zu sein, (mobil) informiert zu bleiben oder in anderer Form „digital unterstützt“ zu werden.
  5. Selbstschutz vs. Unterhaltung: Selbstschutz kann im Widerspruch zu dem Bedürfnis stehen, sich unterhalten zu lassen (z. B. YouTube, Musikstreaming-Dienste).
  6. . Selbstschutz vs. Sharing: Selbstschutz kann im Widerspruch zu dem Bedürfnis stehen, Wohnungen, Autos, Parkplätze, Dienstleistungen etc. mit anderen Personen teilen zu wollen.
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Privatheit als Menschenrecht

Ein Ethos der Privatheit entwickeln

Warum ist Privatsphäre gut, wünschens- oder schützenswert? Was hat das mit der Entwicklung eines autonomen und freien Subjekts zu tun?

Wenngleich es zahlreiche Indizien für eine Krise der Privatheit gibt, besteht in den Theorien des Privaten weitgehend Konsens darüber, Privatheit als instrumentellen Wert und kulturelle Errungenschaft einzustufen, da sie eng mit dem modernen Menschenbild eines autonomen, freien und gleichberechtigten Subjekts verbunden ist. So meint der Informationsethiker Kuhlen, dass trotz vorhandener Relativierungstendenzen der Wert der Privatheit weiterhin sehr hoch einzuschätzen ist: Er zählt sie gar zu den Menschenrechten.

„Privatheit gehört zweifellos zu den Menschenrechten, zum kodifizierten Bestand der grundlegenden Rechte und Freiheiten aller Menschen. Auch wenn Privatheit ohne den Zusammenhang von westlichen Wert-, Wirtschafts- und Demokratievorstellungen nicht vorstellbar ist, erhebt Privatheit heute auch einen universalen Anspruch. Dieser wird auch gegenüber radikal veränderten medialen Rahmenbedingungen verteidigt, in erster Linie über das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung, juristisch umgesetzt als Anspruch auf Datenschutz. (...) Jedoch sind auch Tendenzen unverkennbar, dass durch freiwilligen Verzicht auf Privatheit, sei es wegen erhoffter ökonomischer Vorteile, aus Einsicht in den vermeintlichen Wert der Sicherheit oder einfach aus Gleichgültigkeit oder Unwissenheit, der hohe Wertstatus von Privatheit relativiert wird.“ Rainer Kuhlen, 2004, S. 193 f.

Für Rössler (2001) und viele andere35 stellt die Privatheit einen instrumentellen Wert dar, der notwendige Voraussetzung für und Ausdruck von Autonomie ist. Wenn es zu einer Relativierung der Privatheit käme, würde dies nach Rösslers Einschätzung auch das Fundament unserer Demokratie treffen: „Dies trifft dann nicht nur die Idee eines gelungenen – selbstbestimmten – Lebens, sondern auch die Idee der liberalen Demokratie: die nämlich auf autonome und sich ihrer Autonomie bewusste und diese schätzende Subjekte angewiesen ist.“

In einer liberal-demokratischen Gesellschaft wie Deutschland spiegelt sich die Bedeutung der Privatsphäre auch in der Gesetzgebung wider. Begründet wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung damit, dass durch die Bedingungen der modernen Datenverarbeitung die Selbstbestimmung bei der freien Entfaltung der Persönlichkeit gefährdet werde. Wer nicht wisse oder beeinflussen könne, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und bevorratet werden, werde aus Vorsicht sein Verhalten anpassen. Man nennt dies „Chilling Effects“: vorauseilendes, selbstbeschränkendes Handeln aus Angst vor möglichen Folgen. Dies beeinträchtigt nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit, sondern auch das Gemeinwohl, da ein freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen der Mitwirkung seiner Bürger bedarf, ohne dass diese Angst vor Überwachungsmaßnahmen oder späteren Nachteilen haben müssen. Auch in der Gesetzgebung zeigt sich also der enge Zusammenhang zwischen Daten- bzw. Privatsphärenschutz und Demokratie.

Menschen werden bei der Datensammlung auf der Basis von Korrelationen als Digitales Double klassifiziert – mit der Folge, dass ihnen bestimmte Angebote und Optionen unterbreitet oder auch vorenthalten werden. Die Nutzer werden dabei nicht als Individuen erfasst, sondern als ein Daten-Puzzle, das quantifizierbar und kapitalisierbar ist. Hinzu kommt eine Informationsasymmetrie zwischen Nutzer und Datensammler: Weder wissen die Nutzer, welche Daten in und aus welchem Kontext genutzt werden, noch ist ihnen der Algorithmus bekannt, mittels dessen sie klassifiziert werden (Intransparenz). Die von den Nutzern oftmals freiwillig gegebenen (oder auch von den Anbietern geforderten) privaten Daten werden zu einem Digitalen Double korreliert und auf der Grundlage intransparenter Formeln „interpretiert“

Aus ethischer Sicht stellt sich die Frage, ob die Objektivierung und Kapitalisierung des Menschen als Digitales Double mit dem Würdekonzept des Menschen vereinbar ist. Für Kant steht „Würde“ in Gegensatz zu „Preis“: Während Dinge einen Preis haben und ausgetauscht werden können, hat der Mensch einen Wert, der über jeden Preis erhaben ist.37

„Im Reich der Zwecke hat alles entweder einen Preis oder eine Würde. Was einen Preis hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes, als Äquivalent, gesetzt werden; was dagegen über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet, das hat eine Würde.“ Immanuel Kant, 1786/1999, S. 61

Was können wir tun?

Persönliche, politische und instrumentelle Handlungsoptionen

Wie können Menschen vorgehen, die ihre Privatsphäre schützen wollen? Was sollte von der Politik und den Unternehmen unternommen werden?

Digitale Selbstverteidigung

Das Verständnis für die Bedeutung der Privatsphäre und ihre Wertschätzung ist im Bildungssystem und im öffentlichen Diskurs nachhaltig zu verankern. Dabei sollte die häufig geäußerte Meinung „Ich habe ja nichts zu verbergen“ als hoch riskant geoutet werden. In summa können folgende Fähigkeiten für eine digitale Privatheitskompetenz stehen:

  • die Reflexionsfähigkeit, warum private Daten als schützenswert einzustufen sind (ethische Kompetenz),
  • das Wissen, wer private Daten zu welchem Zweck erhebt, verarbeitet und weitergibt (strukturelle Kompetenz),
  • die Abschätzung der Folgen, die sich aus der Veröffentlichung privater Daten ergeben können (Risikokompetenz),
  • das Wissen über Datenschutzrichtlinien und mögliche Schutzmaßnahmen (rechtliche und technische Kompetenz).

Die ersten Schritte digitaler Selbstverteidigung: Privatsphäre-Einstellungen in Netzwerken konsequent nutzen, Browserverlauf und Cookies dauerhaft löschen, statt Google eine der in den Niederlanden ansässigen Suchmaschinen StartPage oder Ixquick verwenden, statt Gmail verschlüsselte E-Mail-Dienste nutzen (z. B. von Telekom oder United Internet), WhatsApp gegen den Messenger Threema eintauschen und den Datenzugriff von kostenlosen Apps verweigern

Politisches Engagement

Digitale Selbstverteidigung reicht alleine nicht aus, um den großen Datensammlern die Stirn zu bieten. Die durch den Missbrauch privater Daten und das blinde Vertrauen in Algorithmen aufgeworfenen ethischen Fragen machen deutlich, dass es sich hier nicht um eine Technikdebatte, sondern um eine gesellschaftliche Debatte handelt. Es sind die Bürger, die entscheiden müssen, ob sie ihr gesamtes Leben Effizienzkriterien unterordnen, ständig beobachtet und sekundengenau analysiert werden und ob sie ihr Verhalten von Softwareprogrammen bestimmen lassen wollen. Das kann sich in politischem Engagement und politischer Partizipation (Demonstrationen, Petitionen, Bürgerrechtsbewegungen) äußern. So gilt seit Mai 2018 die neue EU-Datenschutzverordnung. Diese Datenschutzverordnung zeigt auch US-amerikanischen Unternehmen wie Google oder Facebook Grenzen auf, denn sie gibt allen EU-Einwohnern das Recht, Einblick in die über sie erhobenen Daten zu erhalten und diese auf Wunsch dauerhaft löschen zu lassen – das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“. Außerdem enthält sie eine verschärfte Rechenschaftspflicht für sämtliche Verarbeiter personenbezogener Daten.

Big-Data-Kodex

Grundsätzlich sind Datensätze weder gut noch schlecht. Angesichts der derzeitigen Entwicklung der digitalen Vernetzungs-, Sicherheits- und Überwachungstechnologien ist allerdings erkennbar, dass Big Data vor allem Big Power und Big Business bedeutet. Unternehmen, Staat und öffentliche Organisationen sollten sich dazu verpflichten, bei der Datenerhebung den Grundsätzen Verhältnismäßigkeit (Zweckbindung), Informationsgleichheit und Informationsgerechtigkeit soweit als möglich gerecht zu werden. Ebenso sollte transparent gemacht werden, welche Algorithmen und Parameter zur Anwendung kommen und die „Auswahl und Qualität der Dateneingabe (…) ständig geprüft und validiert werden“39.

Privacy by design

Bereits bei der Entwicklung von neuen Technologien, Produkten und Vernetzungssystemen sollte gemäß Art. 25 DSGVO eine wesentliche Anforderung sein, den Umfang der verarbeiteten schützenswerten Daten zu minimieren (Datensparsamkeit) und transparent zu machen, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und an Dritte weitergegeben werden. Ebenso sollte den Nutzern durch Voreinstellungen ermöglicht werden, sich auch ohne einschlägige IT-Kenntnisse weitgehend schützen zu können (Privacy by default). Hierfür müsste eine verstärkte ethische Sensibilisierung der Entwickler erfolgen, auch schon in der Ausbildung. Das Triple-I-Konzept – Informationsgerechtigkeit, Informationsgleichheit und informationelle Autonomie – sollte als kategorischer Imperativ der Privatsphäre für Unternehmen und staatliche Einrichtungen eine Art Leitbildfunktion erhalten.

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